In der Ehe versprechen sich zwei Menschen gegenseitige Liebe und Treue. In der Trauung sagt Gott ihnen seine bleibende Gegenwart und Treue zu.
Grundsätzlich gilt: Eine im Sinne der katholischen Kirche gültige Ehe wird im katholischen Ritus vor einem katholischen Pfarrer in einer katholischen Kirche geschlossen. Hierzu wird vorher ein Ehevorbereitungsprotokoll ausgefertigt.
Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen bei gemischt-konfessionellen Paaren.
Findet die Trauung (im katholischen Ritus) in einer katholischen Kirche statt, ungeachtet ob mit oder ohne Beteiligung eines evang. Pfarrers, so kann der kath. Ortspfarrer hierfür selbst eine Dispens (Ausnahmegenehmigung) erteilen.
Findet die Trauung in einem nicht-katholischen Ritus (evangelisch, orthodox, etc.) oder an einem anderen Ort (evang. Kirche, Standesamt, etc.) statt oder ist einer der Partner aus der katholischen Kirche ausgetreten, so bedarf es stets der Genehmigung durch das Generalvikariat im Erzbischöflichen Ordinariat in Bamberg. Diese Genehmigung ist in der Regel problemlos zu bekommen und wird bei einem Gespräch vom kath. Pfarrer beantragt.
Bei der Trauung in einem nicht-katholischen Ritus kann - muss aber nicht - ein katholischer Geistlicher mit anwesend sein. Dies hat keinerlei Bedeutung für die Gültigkeit der Ehe, hierfür zählt nur die Genehmigung durch die Dispens.