In der Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen Diözesen heißt es:
"Der Kirchenverwaltung obliegt die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse ...
Zu diesem Zweck hat sie insbesondere den Haushaltsplan der Kirchenstiftung aufzustellen sowie die Jahresrechnung zu erstellen.
Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen u.a.: der Unterhalt der Kirche - der Aufwand für eine würdige Feier des Gottesdienstes - der Aufwand für die Seelsorge - der Unterhalt der den Pfarrgeistlichen, den kirchlichen Mitarbeitern und der Kirchengemeinde dienenden Gebäude - die Beschaffung der Mittel für Gemeindemission, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, Pfarrbriefe usw. - die Aufbringung der vorgeschriebenen Entlohnung der kirchlichen Mitarbeiter ..."
Der Kirchenvorstand von St. Otto besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand, so wie aus 6 gewählten und einem berufenen Kirchenverwaltungsmitglied.
In der Wahlperiode 2019 - 2024 gehören folgende Personen zu den Mitgliedern der Kirchenverwaltung:
Aus den Mitgliedern der Kirchenverwaltung wurde Herr Josef Nagler zum Kirchenpfleger gewählt. Er unterstützt den Pfarrer bei der Erledigung seiner Aufgaben, bereitet die Erstellung der Haushaltspläne und Jahresrechnungen vor und achtet darauf, dass der genehmigte Haushaltsplan eingehalten wird. Er führt die Kasse der Kirchenstiftung.
Aus dem Pfarrgemeinderat nimmt Frau Sabine Beuttler mit beratender Funktion an den Sitzungen teil.